Wir über uns

Der Deutsche Mietgerichtstag wurde 1997 von interessierten Mietrechtsjuristen aller beruflichen Fachrichtungen gegründet. Er soll Juristinnen und Juristen als Forum des Erfahrungsaustausches für das Mietrecht und das entsprechende Prozeßrecht dienen.

 

 

Der Mietgerichtstag e.V. will dabei insbesondere

  • Beiträge zu einer ausgewogenen Mietrechtsordnung leisten,
  • den praktischen Erfahrungsaustausch über Fragen der Rechtsanwendung fördern,
  • die einheitliche Rechtsanwendung fördern,
  • die Rechtsfortbildung unterstützen,
  • den Kontakt zwischen den in der Rechtsprechung tätigen Juristinnen und Juristen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie sonstigen in der Praxis und Wissenschaft tätigen und mit mietrechtlichen Fragen befaßten Juristen fördern,
  • die Fortbildung auch hinsichtlich für das Mietrecht und seine praktische Anwendung wichtigen nicht juristische Fragestellungen fördern,
  • Kontakte zu Gesetzgebungsorganen (Bundestag, Bundesrat, Landesparlamenten) fördern,
  • Kontakte zur Bundesregierung und Landesregierungen insbesondere mit den dort mit mietrechtlichen Fragen befaßten Stellen fördern,
  • Kontakte zu anderen Verbänden und zwar sowohl den Interessenverbänden der Wohnungswirtschaft und der Mieterorganisationen wie auch zu anderen fachverwandten Organisationen, Fachverbänden, Vereinen und Parteien fördern,
  • wissenschaftliche Leistungen und Forschungen auf dem Gebiet des Mietrechts, dem Prozeßrecht und anderer bei der Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen Rechtsgebiete fördernd unterstützen.


Hierzu veranstaltet der Mietgerichtstag e.V. den jährlich stattfindenden Deutschen Mietgerichtstag in Dortmund. Alljährlich treffen sich über 400 Juristen in der Westfalenmetropole, um aktuelle Fragen des Mietrechts zu diskutieren.


Für Anregungen, Kritik, Fragen, Wünsche oder Hilfe nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!